Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Die Reichsstadt
Gengenbach 2016
A. Geltungsbereich
I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der EK Gerhard Hummel (nachfolgend „Hotel“) mit dem Vertragspartner des Hotels (nachfolgend „Gast“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
II. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge des Hotels mit dem Gast, die neben unter A.I. genannten Leistungen auch von Dritten angebotene Sonderleistungen (z.B. die Organisation eines Freizeitprogramms durch den Besuch von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen) betreffen (Reisevertrag).
III. Sofern dem Gast Konferenz- und Banketträume zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, gelten die gesonderten Allgemeinen Bedingungen des Hotels für Veranstaltungen.
IV. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Das Hotel widerspricht bereits jetzt etwaigen Gegenbestätigungen des Gastes, in denen dieser auf seine Geschäftsbedingungen verweist.
B. Allgemeine Bedingungen
- I. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Änderungen
- 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- 2. Bei der Buchung von mehr als zehn Übernachtungseinheiten (eine Übernachtungseinheit versteht sich als ein Zimmer für eine Nacht), stellt das Hotel das Zustandekommen des Vertrages unter die aufschiebende Bedingung einer schriftlichen Bestätigung des Hotels.
- 3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- 4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
II. Umfang der Nutzung der Zimmer, (Mit-)Nutzung durch Dritte
- 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt, soweit nicht etwas Anderes zwischen ihm und dem Hotel vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
- 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%, wobei es dem Gast jeweils frei steht, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- 4. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Entsprechendes gilt für die Nutzung des überlassenen Zimmers zu anderen als Beherbergungszwecken.
- 5. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, das Hotel hierüber vorab zu informieren und die erforderliche Zustimmung des Hotels einzuholen. Für aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden hat der Gast – gegebenenfalls neben dem Dritten – einzustehen.
- 6. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, für von dem Dritten verursachte Schäden einzustehen.
- 7. Sofern der Gast eine Buchung über mehr als zehn Zimmer pro Tag aufgibt, hat er dem Hotel, soweit nichts anderes vereinbart ist, vierzehn Tage vor der Anreise eine gut lesbare Liste mit den Namen der avisierten Personen zu übermitteln. Für etwaige aus einer Verletzung dieser Verpflichtung folgende Nachteile des Gastes hat dieser ebenso einzustehen wie für etwaige daraus folgende Schäden des Hotels.
III. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretungsverbot
- 1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- 2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- 3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und dasHotel dem zustimmt.
- 4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten bzw.im kaufmännischen Verkehr in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Hotel ist ferner berechtigt, für die zweite und jede folgende Mahnung die Mahnkosten pauschaliert mit jeweils Euro 5 anzusetzen; dem Gast bleibt insoweit der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden, vom Hotel nachzuweisenden Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
- 5. Die Zahlung mit Wechseln, Schecks, Devisen oder Kreditkarten bedarf der Zustimmung des Hotels. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden vom Hotel nur akzeptiert, wenn das Hotel entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Reiseveranstalter getroffen hat bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen durch den Reiseveranstalter eingegangen sind.
- 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- 7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
- 8. Ansprüche des Gastes dürfen nur mit Zustimmung des Hotels abgetreten werden.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
- 1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gast erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- 3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- 4. Dem Hotel steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei. Die vom Hotel aufgrund der entsprechenden Erfahrungssätze des Hotels zugrunde gelegten Pauschalen sind: - bei einer Stornierung im Zeitraum bis 3Wochen vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: kostenfrei, - bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: 80 % des vereinbarten Reisepreises, - Bei Stornierung am Anreisetages: 100 % des vereinbarten Reisepreises.
- Bitte beachten Sie, dass wir eine Stornierung nur in schriftlicher Form akzeptieren können. Bei vorzeitiger Abreise werden 50% des nicht konsumierten Arrangement Preises verrechnet.
AUSNAHMEREGELUNG
wenn ausdrücklich auf geänderte Stornofristen vertraglich hingewiesen wird - bei einer Stornierung nach 18.00 Uhr des Anreisetages: 100% des vereinbarten Reisepreises.
V. Rücktritt des Hotels
- 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gast innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage eines anderen Gastes nach dem gebuchten Zimmer vorliegt und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise - falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gast oder des Zwecks, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - ein Verstoß gegen B.II.4. oder A.II.5. vorliegt.
- 4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
C. Besondere Bedingungen für Reiseverträge
I. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung des Gesamtentgeltes nicht zulässig.
II. Das Hotel haftet – entsprechend den Regelungen in B.VI. – nur für von ihm selbst oder in seinem Namen und Auftrag erbrachte Sonderleistungen. Soweit die Sonderleistungen vom Dritten selbsterbracht werden, hat das Hotel, soweit es nicht etwas Anderes mit dem Gast vereinbart hat, nicht für die Erbringung dieser Sonderleistungen und im Zusammenhang damit entstehende Ansprüche des Gastes einzustehen.